Scheidungsimmobilien


Rechtliche und praktische Aspekte der Immobilienaufteilung bei Trennung

Scheidungsimmobilien: Rechtliche und praktische Aspekte der Immobilienaufteilung bei Trennung in Deutschland

Die Aufteilung von Immobilienvermögen bei einer Scheidung gehört zu den komplexesten Herausforderungen im deutschen Familienrecht. Aktuelle Statistiken zeigen, dass etwa 35 % aller Ehescheidungen Immobilienbesitz betreffen – und dieser Anteil wird voraussichtlich weiter steigen. Die damit verbundenen rechtlichen und praktischen Fragen erfordern eine sorgfältige und professionelle Betrachtung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und erläutern die verschiedenen Optionen, die Ihnen bei der Aufteilung von Immobilien im Falle einer Trennung zur Verfügung stehen.
Rechtliche Grundlagen der Vermögensaufteilung

Die Aufteilung von Immobilienvermögen bei Scheidung hängt maßgeblich vom im Ehevertrag oder kraft Gesetzes geltenden Güterstand ab. Dieser bestimmt, wie das Vermögen verteilt wird.
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall ohne Ehevertrag)

Grundprinzip: Beide Ehepartner bleiben während der Ehe Eigentümer ihres Vermögens, aber bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen (Zugewinnausgleich).

Immobilienbewertung: Der Verkehrswert der gemeinsam erworbenen Immobilie wird ermittelt. Davon werden bestehende Schulden abgezogen.

Ausgleichsanspruch: Hat ein Partner während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt (z. B. durch Wertsteigerung der Immobilie), steht dem anderen Partner ein Ausgleichsanspruch zu.

Praktische Bedeutung: Dies führt oft zu finanziellen Ausgleichszahlungen oder zur Aufteilung der Immobilie (Verkauf, Übertragung).

Gütertrennung

Grundprinzip: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen – erworben vor und während der Ehe.

Immobilienbesitz: Immobilien, die vor der Ehe oder währenddessen erworben oder geerbt wurden, bleiben im alleinigen Eigentum.

Nutzung und Instandhaltung: Bei gemeinsam genutzten Immobilien sind oft Regelungen über Nutzung, Kosten und Erhalt zu vereinbaren.

Praktische Konsequenz: Hier steht meist keine automatische Vermögensaufteilung an, sondern einvernehmliche Lösungen.

Gütergemeinschaft (selten)

Grundprinzip: Sämtliches Vermögen, auch Immobilien, wird gemeinschaftliches Eigentum – unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.

Konsequenz: Im Scheidungsfall erfolgt eine Gesamtaufteilung des gemeinsamen Vermögens.

Anwendung: Wird selten praktiziert und bedarf meist einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

Praktische Optionen bei der Immobilienaufteilung

Je nach Güterstand und individueller Situation stehen verschiedene Möglichkeiten offen:

Weiterbewohnrecht für einen Partner (z. B. bei gemeinsamen Kindern)

Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses

Übertragung des Eigentums auf einen Partner gegen Ausgleichszahlung an den anderen

Teilungsversteigerung, falls keine Einigung erzielt wird (meist letztes Mittel, oft finanziell nachteilig)

Fazit

Die Aufteilung von Immobilien bei Scheidung erfordert fachkundige Beratung – sowohl juristisch als auch immobilienwirtschaftlich. Eine fundierte Bewertung und die Prüfung des Güterstands sind entscheidend, um faire und rechtssichere Lösungen zu finden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten und Immobilienexperten.